Die Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist zwar kein dauerhaft aktuelles Thema, aber da von Zeit zu Zeit immer wieder Fälle auftreten, möchten wir mit dem folgenden Artikel über mögliche Auswirkungen der Vogelgrippe in Bezug auf die Fischerei und die Fischverwertung informieren.



Auswirkungen auf Fischerei und Fische

(ein Artikel von Dipl. Biol. Ingo Kramer, Landesfischereiverband Baden e.V.)

Aktuell geht neben der Vogelgrippe eine Art "Panikmache" zu diesem Thema um. Da Fischer und Gewässerschützer viel an den Gewässern unterwegs sind und die Vogelgrippe hauptsächlich am und auf dem Wasser lebende Vögel betrifft, sollen hier einige der häufigsten Fragen beantwortet werden.

  1. Fische können sich nicht mit dem H5-Vogelgrippevirus anstecken. Selbst wenn sie mit infizierten Enten im gleichen Wasser schwimmen würden und den mit Vogelkot belasteten Schlamm fressen würden, können sie sich nicht anstecken.
  2. Es gibt keine bekannte &Üuml;bertragungsmöglichkeit des Virus vom Fisch auf den Menschen, weil Fische nicht infiziert werden können und weil die Verdünnung eventuell im Wasser vorhandener Viren so groß ist, dass sie weitgehend unschädlich sind.
  3. Selbst wenn ein Fisch virenbelasteten Entenkot gefressen haben sollte, ist eine Infektionsgefahr für den Menschen nicht gegeben. Der Mageninhalt der Fische wird vom Menschen normalerweise nicht gegessen und schon gar nicht roh.
  4. Fische werden immer zubereitet. Das bedeutet eine Erhitzung über 70°C. Dadurch werden die Erreger zerstört.
  5. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fisch vireninfizierten Vogelkot frisst und dann von einem Fischer gefangen wird, ist extrem gering.

Somit gibt es in der Fischerei kein Problem mit der Vogelgrippe, es kann Entwarnung für Fischer und Fische gegeben werden.

Dennoch sollten die Fischer mit offenen Augen am Wasser sein und eventuell angetroffene tote oder kranke Vögel keinesfalls berühren. Wer einen toten Vogel findet, der sollte den Platz verlassen und bei der zuständigen Ortsverwaltung /Rathaus die Meldung mit genauer Ortsangabe machen. Wenn bei der Ortsverwaltung niemand erreichbar ist, kann auch die Veterinär- oder Polizeibehörde verständigt werden.

Bitte geben Sie diese Informationen an alle Fischer weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Biol. Ingo Kramer

Landesfischereiverband Baden e.V. - 03.03.2006